Am 14.09.2025 fand die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ruwer statt.
Da am Wahltag keiner der drei Bewerber die absolute Mehrheit erreicht hat, findet am Sonntag, 28.09.2025 die Stichwahl statt. Vorläufige Endergebnisse finden Sie am Ende dieser Nachricht.
Stichwahl: Sonntag, 28.09.2025 in der Bücherei des Dorfsaals
Informationen zur Stichwahl:
Ich hatte bereits per Briefwahl gewählt. Muss ich für die Stichwahl erneut Briefwahl beantragen?
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl am 14.09.2025 war es möglich, für eine etwaige Stichwahl bereits Briefwahlunterlagen mit zu beantragen. Von dieser Möglichkeit haben nahezu alle Antragsteller/innen Gebrauch gemacht. Diese erhalten ihre Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch per Post zugesandt.
Ich war am Sonntag im Wahllokal wählen, möchte aber für die Stichwahl Briefwahl beantragen. Wie gehe ich dabei vor?
Aufgrund der Kürze der Zeit empfehlen wir die persönliche Vorsprache im Wahlbüro in der Verbandsgemeindeverwaltung (1. OG, Zimmer 116). Hier können Sie Ihre Unterlagen direkt mitnehmen, haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt vor Ort abzugeben.
Alternativ kann die Briefwahl bis zum 22.09.2025 00:00 Uhr auch per E-Mail an wahlen@ruwer.de beantragt werden. Hierbei bitte Namen, Geburtstag und Anschrift mitteilen.
Die Wahlbenachrichtigung ist für die Beantragung nicht zwingend erforderlich.
Wann kann ich mit der Auslieferung der Briefwahlunterlagen rechnen?
Unter Berücksichtigung der Druck-, Bearbeitungs- und Postlaufzeiten rechnen wir mit einer Zustellung frühestens Ende der KW 38 - -20.09.25.
Was muss ich bei der Rücksendung meiner Wahlbriefe beachten?
Bitte bei der Rücksendung Ihrer Wahlbriefe die Postlaufzeiten berücksichtigen. Auch hier empfehlen wir, dass Sie Ihren Wahlbrief persönlich abgeben oder in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen.
Meine Wahlbenachrichtigung liegt mir nicht mehr vor. Kann ich trotzdem wählen?
Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Es reicht, wenn Sie im Wahllokal Ihren Personalausweis vorzeigen.
Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite der VG Ruwer.
Leben Sie Demokratie - gehen Sie zur Wahl
Hier die vorläufigen Ergebnisse:
Ergebnisse der gesamten Verbandsgemeinde
Eregebnisse der Ortsgemeinde Lorscheid